Die Einzelfirma

Das Einzelunternehmen ist unter Gründern zweifellos die beliebteste Rechtsform. Wer sich für ein Einzelunternehmen entscheidet, hat ein Maximum an Freiheiten. Er trägt aber auch eine grössere finanzielle Verantwortung. Viele Gründer und Gründerinnen, vor allem kleine und mittlere Firmen, wählen diese Rechtsform, welche allein vom Inhaber geführt wird und keiner gesetzlichen Vorschriften unterliegt.

Der Einzelunternehmer (Kaufmann) lebt von seinem Gewinn bzw. seinen Einnahmen und bringt alleine das Eigenkapital auf. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, der Inhaber muss auch nicht zwingend in der Schweiz wohnhaft sein. An einer Einzelfirma kann immer nur eine Person beteiligt sein.

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist ohne grossen Aufwand und sehr schnell möglich. Sie bedarf keines festen Gründungskapitals, allerdings ist zu beachten, dass die Inhaber als Selbstständige gelten und für ihre Sozialversicherungen selbst verantwortlich sind. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 ist ein Eintrag in das Handelsregister zwingend vorgeschrieben, dieser schützt zugleich den Firmennamen und unterstellt den Firmeninhaber der Betreibung auf Konkurs.

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500’000.- Jahresumsatz kann eine einfache Buchhaltung führen, welche sich auf eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung inklusive Vermögenslage beschränkt. Ab einem Umsatz von CHF 500’000.- muss auch die Einzelfirma eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang führen (Art. 957ff. OR).

 

Vorteile Einzelunternehmen
  • Grosse unternehmerische Freiheit
  • Kapital:
    Ein Einzelunternehmen kann - zumindest theoretisch - ohne Kapital gegründet werden. In der Realität wird aber ein gewisses Mindestbetriebskapital erforderlich sein
  • Steuern:
    Keine steuerliche Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. -vermögen.
  • Gründung:
    Keine Formalitäten, wenig Gebühren (nur für einen allfälligen Eintrag ins Handelsregister)
  • Verwaltungsaufwand:
    Kein erhöhter Aufwand wie bei AG oder GmbH
Nachteile Einzelunternehmen
  • Haftung:
    Inhaberin und Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen
  • Publizität:
    Besitzverhältnisse bekannt (im Gegensatz zu AG)
  • Geschäftsname:
    Nicht frei wählbar, Name des Inhabers zwingend im Geschäftsnamen enthalten
  • Bilanzierungsvorschriften:
    Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen unterstehen zwar der Buchführungspflicht, die Kriterien sind jedoch weniger streng als bei der AG und GmbH
  • Steuern:
    Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen. Nachteile bei der Progression, da Gesamteinkommen auf privater Steuerrechnung alleinige Verantwortung des Inhabers ist
  • Betreibung auf Konkurs:
    Strenge Betreibungsart auf das Gesamtvermögen des Schuldners (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist)

Klasse Service. Mehr Leistungen.

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