DIE AKTIEN­GESELL­SCHAFT (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) bietet den Gesellschaftern die Möglichkeit, ihre finanzielle Haftung auf ihren Anteil zu beschränken und besitzt deshalb in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf, dafür ist das nötige Startkapital aber auch höher und die Aktiengesellschaft ist buchführungspflichtig.

Anders als oft wahrgenommen, eignet sich die AG auch für Kleinunternehmer hinsichtlich Kapital und Haftungsvorschriften, da nur das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht aber das Privatvermögen der Gründer. Allerdings gibt es eine gesetzliche Revisionspflicht. In der Regel unterschreitet die neu gegründete Gesellschaft die Grössenkriterien für eine ordentliche Revision, weshalb grundsätzlich eine eingeschränkte Revision vorgesehen ist. Wenn die Gesellschaft weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und sämtliche Aktionäre zustimmen, kann jedoch auf eine eingeschränkte Revision verzichtet werden (Opting-Out). Um eine AG zu gründen, benötigt es ein Kapital von CHF 100'000, welches zu 50% liberiert werden muss.

Gerade wenn mehrere Personen oder Parteien an einer Firmengründung beteiligt sind, ist die AG eine gute Lösung. Eine Person, juristisch oder natürlich, muss als Gesellschafter eingesetzt werden. Wichtig zu wissen im Zusammenhang mit einer AG ist die Doppelbesteuerung. Die AG wird als juristische Person besteuert und bezahlt sowohl auf ihren Gewinn als auch auf die ausgezahlten Dividenden an die Aktionäre Steuern. Das Gleiche gilt für das Aktienkapital: Die AG zahlt auf das Aktienkapital Steuern und der Aktionär auf seine Aktien, da diese als Privatvermögen gelten.

Die AG entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister, dem die öffentliche Beurkundung der Gründung, die Genehmigung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrates und die Bestellung der Revisionsstelle vorangegangen sind. Der Verwaltungsrat ist die durch die Aktionäre auf der Generalversammlung gewählte Vertretung des Unternehmens nach aussen.

 

 

Vorteile Aktiengesellschaft (AG)
  • Haftung:
    Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Achtung: Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.
  • Publizität:
    Besitzverhältnisse nicht öffentlich (kein Handelsregister-Eintrag der Aktionäre). Erleichterter Verkauf der Gesellschaft möglich.
  • Sozialleistungen:
    Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.
  • Geschäftsname frei wählbar.
  • Steuern:
    Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.
  • Einflussnahme Gründer möglich:
    Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Streuung der Aktien im eigenen Umfeld.
Nachteile Aktiengesellschaft (AG)
  • Kapital:
    Höheres Mindestkapital (CHF 100'000) als bei GmbH erforderlich
  • Gründung:
    Aufwändige Formalitäten, hohe Kosten
  • Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der AG sowie Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre
  • Strenge Bilanzierungsvorschriften:
    gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.
  • Hoher Verwaltungsaufwand:
    Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.

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