AG gründen

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Ablauf Gründung

DIE AKTIEN­GESELL­SCHAFT (AG)

Eine Aktiengesellschaft (Art. 620-763 OR) kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (die Aktien) zerlegt ist.


Zusammen mit der GmbH ist die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz die häufigste Rechtsform, da sie bei Haftung, Kapitalvorschriften etc. auch für Kleinunternehmen vorteilhaft ist.


Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, bei Konkurs verlieren die Gesellschafterinnen und Gesellschafter also höchstens ihr Aktienkapital.


Ein Aktionärsbindungsvertrag schafft Klarheit, wenn mehrere Parteien an einem Unternehmen beteiligt sind. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es mindestens einen Aktionär, wobei dies natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften sein können. Der Gründungsvorgang ist aufwändiger, die Gründungskosten sind höher als bei Personengesellschaften.


Die AG entsteht mit dem Eintrag ins Handelsregister, dem die öffentliche Beurkundung der Gründung, die Genehmigung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrates und die Bestellung der Revisionsstelle vorangegangen sind.


Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern er nicht bereits von einer anderen Gesellschaft besetzt ist. Der Zusatz "AG" muss zwingend angegeben werden.

 

Aktienkapital


Das Gesellschaftskapital (Aktienkapital) muss mindestens CHF 100'000 betragen (Art 621-622 OR). Es muss zu mindestens 20% einbezahlt (liberiert) werden, wobei die erforderliche Mindestsumme bei CHF 50'000 liegt (Art. 632 OR). Das Kapital muss nicht zwingend in bar einbezahlt werden. Es kann auch in Form von Sacheinlagen (z.B. Immobilien, Maschinen usw.) eingebracht werden.

Vor- und Nachteile einer AG

Vorteile

Haftung:
Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Achtung: Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.

Publizität:
Besitzverhältnisse nicht öffentlich (kein Handelsregister-Eintrag der Aktionäre). Erleichterter Verkauf der Gesellschaft möglich.

Sozialleistungen:
Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.

Firmenname:
Geschäftsname frei wählbar.

Steuern:
Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.

Einflussnahme Gründer möglich:
Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Streuung der Aktien im eigenen Umfeld.

Nachteile

Kapital:
Höheres Mindestkapital (CHF 100'000) als bei GmbH erforderlich.

Gründung:
Aufwändige Formalitäten, hohe Kosten.

Doppelbesteuerung:
Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der AG sowie Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre.

Strenge Bilanzierungsvorschriften:
gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.

Hoher Verwaltungsaufwand:
Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.

Quelle: kmu.admin