Steueroptimierung als Firmeninhaber: Lohn oder Dividende?

Firmengründung in der Schweiz

Der Inhaber einer AG oder GmbH tritt meistens in einer Doppelfunktion auf: Er ist Angestellter und Anteilseigner. Als Ersterer bezieht er einen Lohn gemäss seines Arbeitsvertrages, als Anteilseigner erhält er Dividenden. Dividenden unterliegen durch die zweifache Besteuerung als Gewinn und Einkommen des Anteilseigners einer Doppelbesteuerung, beim Lohn kommen Steuern und Sozialabgaben hinzu. Aus diesem Grund wird häufig ein niedriger Lohn plus Dividende gewählt, doch der Gesetzgeber sieht Grenzen für die Lohngestaltung vor. Das branchenweite Lohnniveau, die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens, die Ausbildung des Inhabers, die innerbetriebliche Lohnstruktur und die Dividendenhöhe spielen dabei eine Rolle.

Zu niedriger Lohn
Um Steuerlast und Sozialabgaben gering zu halten, setzen einige Unternehmen bewusst einen niedrigen Lohn für den Inhaber an. Dieser kann bei einer Prüfung revidiert werden, wenn die ausgeschüttete Dividende als zu hoch identifiziert wird (niedriger als 10 % des Unternehmenswerts) und der Lohn analog zur Lohntabelle des Bundes als nicht angemessen betrachtet wird. AHV und SUVA nehmen in diesem Fall eine Lohnanpassung vor, die sich auch auf die Steuerlast auswirkt und die Festsetzung von Schuldzinsen nach sich zieht.

Lohnverzicht
Ein Lohnverzicht als Inhaber ist prinzipiell möglich, da die Gesellschaft und er zwei getrennte Rechtspersönlichkeiten sind, selbst, wenn es sich um Einpersonengesellschaften handelt. Der Gedanke an einen Lohnverzicht als Inhaber liegt dabei nahe, dabei muss aber bedacht werden, dass trotzdem Mindestbeiträge an AHV/IV/EO gezahlt werden müssen und dass die Entnahme von Vermögenswerten über die Dividenden hinaus einen Gegenwert haben müssen. Ein Lohnverzicht ist daher nur selten ein gangbarer Weg.

Lohn statt Dividende: häufig lohnenswerter
Tatsächlich zeigt sich, dass sich ein höherer Lohn für den Inhaber in den meisten Fällen sogar auszahlt, da sich durch ihn der Gewinn des Unternehmens verringert und damit die Last der Doppelbesteuerung sinkt und sich das Vermögen des Inhabers durch höhere Einzahlungen in die Pensionskasse erhöht. Wird dann noch in Basis- und Zusatzvorsorge aufgeteilt, steigen die Sparbeträge zusätzlich an. Es lohnt sich also, alle Modelle im Detail durchzuspielen, um die beste Lösung zu finden.

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