Die Gründung mit Sacheinlage: Das gilt es zu beachten

Firmengründung in der Schweiz

In der Schweiz kann sowohl eine GmbH als auch eine Aktiengesellschaft mit Sacheinlagen - eine sogenannte qualifizierte Gründung – gegründet werden. Die Einzahlung des Gründungskapitals entfällt, stattdessen prüft ein Revisor nach Art. 635a OR den Wert der Sacheinlagen. Bei Startups ist diese Art der Gründung beliebt, da das Kapital knapp ist, dafür aber Produktionsmittel, Soft- und Hardware, Fahrzeuge, Patente oder Immobilien zur Verfügung stehen. Allerdings hat diese Art der Gründung gerade für Startups nicht nur Vorteile. Mischformen aus Geld- und Sacheinlagen sind auch möglich.

Aktivierbar, übertragbar, verfügbar und verwertbar: Die Sacheinlage
Der Gründungsablauf einer qualifizierten Gründung unterscheidet sich kaum von der mit Gründungskapital, einzig die Kapitaleinzahlungsbestätigung durch die Bank entfällt und wird durch den oder die Sacheinlagenverträge, den Gründungsbericht und die Prüfungsbestätigung durch den Sacheinlageprüfer ersetzt. Der Sacheinlageprüfer ist ein zugelassener Revisor, der die Sacheinlagen auf ihre Bilanzierungsfähigkeit prüft. Die Kosten für diese Prüfung richten sich nach der Menge und der Höhe der Sacheinlagen.


Für Sacheinlagen gilt, dass sie aktivierbar, übertragbar, verfügbar und verwertbar sein müssen. Ein geleastes Fahrzeug beispielsweise oder ein gepachtetes Betriebsgelände gelten nicht als Sacheinlagen.
Für jede Sacheinlage muss ein eigener Sacheinlagevertrag aufgesetzt werden, bei Immobilien ist eine zusätzliche Beurkundung notwendig. Um Gültigkeit zu erlangen, müssen die Sacheinlagen anschliessend in den Statuten benannt und inklusive ihrer Bewertung unter »Besondere Tatbestände« in das Handelsregister eingetragen werden. Dort sind sie öffentlich einsehbar und das aus gutem Grund: Gläubiger und Investoren können so auf einen Blick erkennen, wie die Kapitallage des Unternehmens wirklich beschaffen ist. Hier liegt auch das größte Manko von Gründungen mit Sacheinlagen für Startups: In Investorkreisen gelten sie schnell als unseriös und Zeichen mangelnder Liquidität. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung zu einer Gründung mit Sacheinlage immer gründlich überdacht und am besten eine Mischform gewählt werden..

Prüfungskriterien
Um als Sacheinlage zu gelten, werden je nach Art der Sacheinlage zahlreiche Dokumente und sogar Gutachten verlangt. Bei einem Auto etwa werden sowohl die Eurotax-Bewertung als auch Alter und Kilometerstand geprüft, bei Mobiliar müssen Fotos den aktuellen Zustand dokumentieren und bei Software werden Fachgutachten erstellt, um den tatsächlichen Wert zu bestimmen.

Der Sacheinlageprüfer bewertet die Sacheinlage neben ihrem Wert und ihrer Verfügbar- bzw. Nutzbarkeit auch danach, ob sie für den Betrieb notwendig ist oder zum Verkaufswert einer Firma zählt, also zu den sogenannten betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Aktiven gehört.

Info für Gründer
Wenn eine Einzelfirma profitabel ist, kann sie zu einer Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Ist das nicht eindeutig, muss das Unternehmen zunächst eine Unternehmensbewertung durchlaufen.