Firmengründung
Durch unsere langjährige Erfahrung und die permanente Kooperation mit einem hochspezialisierten Netzwerk von Notaren und Rechtsanwälten ist es uns möglich, Ihre Schweizer Gesellschaft innerhalb von nur 10 Arbeitstagen zu gründen! Überzeugen Sie sich selbst. Durch die aktuelle Corona-Situation, müssen Sie mit einer Verzögerung von rund 10 Arbeitstagen rechnen.
Welche Rechtsformen für eine Firmengründung gibt es?
Einen Überblick über die drei gängigsten Rechtsformen in der Schweiz stellen wir Ihnen hier vor:

Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist mit der Einzelfirma die in der Schweiz häufigste Rechtsform einer Firma. Sie schließt eine persönliche Haftung des Gründers aus, erfordert allerdings ein höheres Gründungskapital.

GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist besonders für kleine und mittlere Betriebe geeignet und dort eine adäquate Alternative zur Aktiengesellschaft.
Firmengründung genial einfach - online
Telefonisches Beratungsgespräch
Bevor es losgeht, klären wir mit Ihnen alle wichtigen Fragen in einem Telefongespräch. Füllen Sie am besten untenstehendes Formular aus und wir rufen Sie zurück. Natürlich ist die telefonische Erstberatung kostenlos!
Stammdaten erfassen
Nach der ersten Kontaktaufnahme, können Sie direkt online sämtliche für die Gründung benötigten Daten erfassen, und uns Ihre Bestellung verbindlich übermitteln.
Entspannt zurücklehnen (unsere Ausarbeitung)
Nach Erhalt der Unterlagen arbeiten wir als erstes Ihren Firmenzweck aus und prüfen, ob der von Ihnen gewählte Firmenname noch verfügbar ist. Bei Unsicherheiten, empfehlen wir Ihnen eine Anfrage bei regix.ch zu machen.
Im Anschluss daran erstellt unser Notar die Statuten, Urkunde und Handelsregisteranmeldung. Die Unterlagen werden Ihnen als PDF-Dokumente per E-Mail zugestellt.
Zeitgleich ist das Stammkapital zu hinterlegen. Die Bankbestätigung darüber muss dem Notar im Original vorliegen. Sie benötigen dafür den korrekten Firmennamen, um Probleme zu vermeiden.
Dokumente unterschreiben
Nachdem Sie die on uns erhaltenen Dokumente auf seine Richtigkeit überprüft haben, können Sie diese ausdrucken und unterschreiben.
Bitte senden Sie sämtliche Dokumente im Original an uns.
Bitte beachten Sie:
Damit wir in Ihrem Sinne tätig werden können, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Diese ist von Ihnen zu unterzeichnen und vorgängig als Scan per E-Mail zu retournieren. Im Anschluss daran senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht bitte per Post. Wir benötigen sie auch im Original.
Jeder, der in der Schweiz eine Eintragung ins Handelsregister beantragt, muss eine Stampa- und eine Lex-Friedrich-Erklärung ausfüllen.
Beide Erklärungen sind kantonabhängig. Bitte datieren und unterzeichnen Sie beide Dokumente und senden Sie uns die Originale per Post zu.
Seit 2008 gewährt das Schweizerische Obligationenrecht kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision zu verzichten (Opting-Out). Bitte unterzeichnen Sie auch dieses Dokument und schicken Sie es uns im Original zu.
Zur Eintragung ins Handelsregister ist von Ihnen eine Handelsregisteranmeldung auszufüllen. Ihre Unterschrift darauf muss bei einem Notar oder der Staatskanzlei beglaubigt werden – je nach Kanton. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.
Bitte beachten Sie:
Beurkundung
Sobald alle Dokumente beisammen sind, werden wir diese nochmals auf deren Vollständigkeit überprüfen und an unseren Notar weiterleiten.
Der Notar führt die öffentliche Beurkundung durch und meldet im Anschluss Ihre Firmengründung beim zuständigen Handelsregisteramt an. Von diesem Zeitpunkt an, befindet sich Ihre Firma in Gründung.
Handelsregistereintrag
Sobald das Handelsregisteramt vom Notar die Dokumente erhalten hat, dauert es ca. 10 bis 14 Tage bis zur Eintragung. Die rechtliche Wirksamkeit der Eintragungen tritt seit dem 1.1.2021 mit der Publikation im elektronischen SHAB ein (Art. 936a OR) und nicht mehr mit der Genehmigung durch das EHRA. Der Auszug vor SHAB Publikation hat somit keinerlei Rechtswirkung mehr. Ein solcher kann jedoch weiterhin bestellt werden, zuzüglich Dringlichkeitsgebühren gemäss Art. 3 Abs. 3 GebV-HReg). Der Auszug enthält aber neu den Zusatz: «Dieser Auszug enthält Einträge, die bereits vom EHRA genehmigt aber noch nicht im SHAB publiziert wurden. Die Einträge werden erst mit der Publikation im SHAB rechtswirksam» (Art. 34 HRegV).
Nach Eintragung im Handelsregister, ist Ihre Firma offiziell gegründet und Sie erhalten den beglaubigten Handelsregisterauszug auf dem Postweg zugestellt.
Vertretung durch eine in der Schweiz niedergelassenen Person!
Jedes Schweizer Unternehmen benötigt eine in der Schweiz ansässige Person. Falls keiner der Unternehmensgründer diese Voraussetzung erfüllt, können wir diese für Sie übernehmen und die Gesellschaft vertreten. Selbstverständlich werden weiterhin alle operativen Entscheidungen von den Gründern getroffen.
Klasse Service. Mehr Leistungen.