Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Durch die Entscheidung für das Modell der GmbH kann die Höhe des erforderlichen Startkapitals minimiert werden. Das erforderliche Stammkapital von mindestens CHF 20‘000, muss vollständig in die Gesellschaft eingebracht werden. Die Haftungssumme ist aber auf das Gesellschaftskapital beschränkt und jeder Gesellschafter haftet höchstens mit der Höhe seines einbezahlten Stammkapitals, daher auch der Begriff »beschränkte Haftung«. Das Gründungskapital kann in Bargeld aber auch in Form einer sogenannten Sacheinlage eingebracht werden. Sie bringen in diesem Fall an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die GmbH ein.
Die wichtigsten Merkmale einer GmbH sind die eigene Rechtspersönlichkeit und das niedrige Startkapital. Nach der Aktiengesellschaft und der Einzelfirma, ist die GmbH mit CHF 92'000 Firmen, die dritthäufigste Rechtsform in der Schweiz.
Die GmbH entsteht mit der Beurkundung und dem Eintrag in das Handelsregister. Eine GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Auch die GmbH unterliegt, wie die AG, einer Doppelbesteuerung, da sowohl Gewinn als auch Einkommen der Gesellschafter versteuert werden müssen. Die Gesellschafterversammlung beschliesst die Statuten einer GmbH, ernennt den Geschäftsführer und die Revisionsstelle. Werden im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Personen beschäftigt, kann eine GmbH auf eine Revision verzichten.
Die Gründungskosten einer GmbH sind in der Regel höher als bei einer Personengesellschaft. Die Kosten für den Notar belaufen sich meist zwischen CHF 490.- und CHF 2’000.-. Die Gebühr des Handelsregisters wird ca. CHF 700 – 900.- betragen.
Rechtsformen
- Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000).
- Haftung:
Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital. - Geschäftsname:
Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein. - Gründung:
Nur eine Gründungsperson notwendig. - Steuerprogression:
Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen. - Verkauf Stammeinlage:
Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei. Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
- Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters.
- Gründung:
Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma. - Publizität:
Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar. - Erhöhter Verwaltungsaufwand:
Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc. Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig; gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten.
Quelle: www.kmu.admin.ch
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